25.02.2025, 11:05
Hallo zusammen,
Ein herzliches Dankeschön für das Einrichten dieses Forums.
Unser Unternehmen hatte einige Jahre mit der Deutsches Edelmetallhaus GmbH problemlos zusammengearbeitet. Wir haben ihren Online-Shop auf unseren Websites beworben und dafür Provisionen erhalten. Kleine Beträge, hat aber immer reibungslos funktioniert. 2018 haben wir einen Goldbarren gekauft und dort eingelagert.
Ohne zuvor über die vielen negativen Meldungen gestolpert zu sein, haben wir am 1.1.2025 den Goldbarren verkauft. Geld kam natürlich keines.
Die wichtigeste Frage, die sich für mich in dem Zusammenhang stellt: Geschädigte Anleger sollen ja ihre Forderungen an den Insolvenzverwalter stellen. Nun erfolgte der Verkauf - wie wohl auch bei einigen anderen - ja nicht an die insolvente Deutsches Edelmetallhaus GmbH, sondern an die GTS AG. Ich würde meinen, dass man in diesem Fall die Forderung nicht beim Insolvenzverwalter geltend machen kann? Haber hierzu noch nichts gefunden...
Hat eigentlich schon jemand versucht, persönlich Kontakt zu Herrn oder Frau Lorbach aufzunehmen? Zumindest in sozialen Medien sind die ja schon zu finden - vor allem Frau Lorbach, die ja als Pressesprecherin der Muttergesellschaft heygold genannt wird.
Eine Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang auch stellt ist, ob hier nicht die Geschäftsführerhaftung greift? Ich kenne da die Regelungen im deutschen Recht nicht im Detail, wäre aber schon verwundert, wenn das nicht so wäre. Und wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, wie man Forderungen über die Geschäftsführerhaftung geltend machen kann?
Wäre schön, wenn wir uns hier zu diesen Fragen austauschen könnten.
Ein herzliches Dankeschön für das Einrichten dieses Forums.
Unser Unternehmen hatte einige Jahre mit der Deutsches Edelmetallhaus GmbH problemlos zusammengearbeitet. Wir haben ihren Online-Shop auf unseren Websites beworben und dafür Provisionen erhalten. Kleine Beträge, hat aber immer reibungslos funktioniert. 2018 haben wir einen Goldbarren gekauft und dort eingelagert.
Ohne zuvor über die vielen negativen Meldungen gestolpert zu sein, haben wir am 1.1.2025 den Goldbarren verkauft. Geld kam natürlich keines.
Die wichtigeste Frage, die sich für mich in dem Zusammenhang stellt: Geschädigte Anleger sollen ja ihre Forderungen an den Insolvenzverwalter stellen. Nun erfolgte der Verkauf - wie wohl auch bei einigen anderen - ja nicht an die insolvente Deutsches Edelmetallhaus GmbH, sondern an die GTS AG. Ich würde meinen, dass man in diesem Fall die Forderung nicht beim Insolvenzverwalter geltend machen kann? Haber hierzu noch nichts gefunden...
Hat eigentlich schon jemand versucht, persönlich Kontakt zu Herrn oder Frau Lorbach aufzunehmen? Zumindest in sozialen Medien sind die ja schon zu finden - vor allem Frau Lorbach, die ja als Pressesprecherin der Muttergesellschaft heygold genannt wird.
Eine Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang auch stellt ist, ob hier nicht die Geschäftsführerhaftung greift? Ich kenne da die Regelungen im deutschen Recht nicht im Detail, wäre aber schon verwundert, wenn das nicht so wäre. Und wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, wie man Forderungen über die Geschäftsführerhaftung geltend machen kann?
Wäre schön, wenn wir uns hier zu diesen Fragen austauschen könnten.

