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UPDATE! Insolvenzeröffnung
#1
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Moin,

mit Datum vom 09.Januar 2025 wurde im deutschen Unternehmensregister die Info eingetragen, dass tatsächlich am 09.08.24 seitens der GmbH ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Der Eröffnungsbeschluss erfolgte am 20. Dezember 2024. Das ist so frisch, dass es heute (13.01.25) noch nicht in den Insolvenzbekanntmachungen  und im Handelsregister eingetragen war.   

Aktenzeichen: 70c IN 158/24

Die Gläubiger, also alle geschädigten Anleger müssen bis zum 12. Februar an den Insolvenzverwalter ihre Forderungen stellen:
Rechtsanwalt Carsten Koch, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln, Telefon: 0561 31600, Fax: 0221 78 88 88 11

Dazu gibt es Formulare, die korrekt ausgefüllt werden müssen, um nicht sofort durchs Raster zu fallen: 
https://www.fms.nrw.de/justiz/form/displ...D8622CADB0

Die Forderungen werden geprüft und in einem Prüfungstermin am 12.März veröffentlicht.

In der Anlage ist die Bekanntmachung zu finden.

Ich bin überrascht und irritiert, dass mehr als 4 Monate nach Inso-Antrag keine amtlichen Hinweise auf den Inso-Antrag zu finden waren. Das entspricht m.W. nicht der Praxis. Vor allem, weil die Website aktiv wirbt und Verbraucher geschützt werden müssen. Auch die Staatsanwaltschaft Köln hat dabei entweder geschlampt, oder dort erfolgt tatsächlich kein Datenaustausch zwischen Gericht, Polizei und Staatsanwaltschaft. Das wirft zumindest einige Fragen auf.
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#2
Ist es Ihrer Meinung nach notwendig einen Fachanwalt für die Forderungsübermittlung an RA Koch hinzuzuziehen?

Viele Grüße
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#3
Heiner, vielen Dank für die Information. Ich denke, dass es jetzt möglich ist, die Forderungen der Gläubiger zu adressieren.
Attip: ich habe eben das Formular ausgefüllt. Es schien mir nicht allzu schwierig zu sein. Wenn jedoch Zinsen, Nebenkosten etc. aufgeführt werden sollen und man nicht genau weiß, welche das sind, bietet sich ein Anwalt an.
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#4
Auch von mir ein großes Dankeschön für die Recherchen.
Habe mir das Formular heruntergeladen und ausgefüllt.

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/i...anmeldung1

Geht eigentlich recht einfach und heute noch zur Post.
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#5
Ich benötige etwas Hilfe...

Vorab: ich habe den Goldverkauf angestoßen und nie das Gold erhalten.
Abgesonderte Befriedigung: ja oder nein?
Ist damit gemeint, dass ich anstatt das Geld auch das Gold nehmen kann?

Die angemeldete Forderung soll von der Restschuldbefreiung gem. § 302 InsO aus folgendem Grund ausgenommen sein
Ja oder nein?
Also eine Straftat ist das ganze ja schon...
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#6
Hallo Doreen,
für r beide Fragen würde ich "nein" als Antwort sehen.
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#7
(14.01.2025, 02:47)Heiner schrieb: Herzlichen Dank für diese wichtige Info! Adalbert S.

Moin,

mit Datum vom 09.Januar 2025 wurde im deutschen Unternehmensregister die Info eingetragen, dass tatsächlich am 09.08.24 seitens der GmbH ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Der Eröffnungsbeschluss erfolgte am 20. Dezember 2024. Das ist so frisch, dass es heute (13.01.25) noch nicht in den Insolvenzbekanntmachungen  und im Handelsregister eingetragen war.   

Aktenzeichen: 70c IN 158/24

Die Gläubiger, also alle geschädigten Anleger müssen bis zum 12. Februar an den Insolvenzverwalter ihre Forderungen stellen:
Rechtsanwalt Carsten Koch, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln, Telefon: 0561 31600, Fax: 0221 78 88 88 11

Dazu gibt es Formulare, die korrekt ausgefüllt werden müssen, um nicht sofort durchs Raster zu fallen: 
https://www.fms.nrw.de/justiz/form/displ...D8622CADB0

Die Forderungen werden geprüft und in einem Prüfungstermin am 12.März veröffentlicht.

In der Anlage ist die Bekanntmachung zu finden.

Ich bin überrascht und irritiert, dass mehr als 4 Monate nach Inso-Antrag keine amtlichen Hinweise auf den Inso-Antrag zu finden waren. Das entspricht m.W. nicht der Praxis. Vor allem, weil die Website aktiv wirbt und Verbraucher geschützt werden müssen. Auch die Staatsanwaltschaft Köln hat dabei entweder geschlampt, oder dort erfolgt tatsächlich kein Datenaustausch zwischen Gericht, Polizei und Staatsanwaltschaft. Das wirft zumindest einige Fragen auf.
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#8
Ich bin dankbar für das Forum hier. Also danke für die Infos. Ich habe eine Anwältin eingeschaltet und ihr auch die Infos von hier weitergegeben. Der 12.3. bleibt ja nun abzuwarten.
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#9
Hallo,

ich bin ganz neu hier und war bisher auch recht alleine unterwegs: ich hatte einen Termin mit einer Anwältin, die mir gesagt hat, dass ich zwar meine Forderungen stellen kann, aber falls kein Insolvenzverfahren läuft, ich nicht viel unternehmen kann. Daher habe ich regelmäßig bei den Insovelnzbekanntmachungen nachgeschaut, dort aber ja bis heute nichts gefunden. Ich habe daher Mitte Januar Anzeige erstattet und gleichzeitig beim Mahngericht Euskirchen ein Mahnverfahren beantragt. Bei beiden Vorgängen habe ich bisher keine Rückmeldung.
Jetzt meine Frage: kann oder soll ich noch Herrn Koch kontaktieren, die Frist ist hier ja verstrichen. Gibt es noch etwas was ich zusätzlich tun kann?
Vielen lieben Dank, dass ich nun nicht mehr als Einzelkämpferin unterwegs bin, danke für dieses Forum!
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#10
Hallo Zusammen,

Gib es mittlerweile Neuigkeiten bezüglich
"Die Forderungen werden geprüft und in einem Prüfungstermin am 12.März veröffentlicht."
Kann man das online finden?
Viele Grüße
Ziad
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