03.02.2025, 00:25
Ich benötige etwas Hilfe...
Vorab: ich habe den Goldverkauf angestoßen und nie das Gold erhalten.
Abgesonderte Befriedigung: ja oder nein?
Ist damit gemeint, dass ich anstatt das Geld auch das Gold nehmen kann?
Die angemeldete Forderung soll von der Restschuldbefreiung gem. § 302 InsO aus folgendem Grund ausgenommen sein
Ja oder nein?
Also eine Straftat ist das ganze ja schon...
Vorab: ich habe den Goldverkauf angestoßen und nie das Gold erhalten.
Abgesonderte Befriedigung: ja oder nein?
Ist damit gemeint, dass ich anstatt das Geld auch das Gold nehmen kann?
Die angemeldete Forderung soll von der Restschuldbefreiung gem. § 302 InsO aus folgendem Grund ausgenommen sein
Ja oder nein?
Also eine Straftat ist das ganze ja schon...

