28.12.2024, 13:36
Hallo Ben,
schön, dass Du hier Deinen Sachstand geschildert hast. Es ist ja nicht so, dass Hr. Lohrbach untergetaucht ist. Aber als Geschäftsführer haftet er nicht persönlich, sondern die Gesellschaft mit dem Gesellschaftskapital. Und ihm Untreue o.ä. nachzuweisen bedarf einer Staatsanwaltschaft, die nicht vollkommen überlastet ist.
schön, dass Du hier Deinen Sachstand geschildert hast. Es ist ja nicht so, dass Hr. Lohrbach untergetaucht ist. Aber als Geschäftsführer haftet er nicht persönlich, sondern die Gesellschaft mit dem Gesellschaftskapital. Und ihm Untreue o.ä. nachzuweisen bedarf einer Staatsanwaltschaft, die nicht vollkommen überlastet ist.

